Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien
Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler
unsere SchülerInnen haben das Formular zur Gesundheitsbestätigung Teil A und B in der Neufassung (08.04.2021) bereits in der Schule erhalten, mit der Bitte dieses, auf beiden Seiten von den Erziehungsberechtigten unterschrieben, am ersten Schultag (ab 08.04.2021) vorzulegen.
Das Formular gilt dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vor Schulbeginn vorlegt.
Für Schülerinnen und Schüler, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt, unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerin oder des Schülers, ab dem 8. April 2021 bis zur Vorlage der Erklärung.
Formular Gesundheitsbestätigung 08.04.2021
Die Stundenpläne bzw. weitere Informationen sind auf der Homepage der Schule (Startseite, Klassen) spätestens ab 07.04.2021 einsehbar, da zum heutigen Zeitpunkt noch keine genauen Informationen dazu gegeben werden können.
Bis dahin wüscht das gesamte Kollegium der Regionalen Schule „G.L.Th. Kosegarten“ allen ein frohes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung und Kollegium der Regionalen Schule „G.L.Th. Kosegarten“