Informationen: Klasse 5 SJ 24/25

Liebe Sorge- und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der angehenden 5. Klassen.

Hier finden Sie die Informationen zum neuen Schuljahr 2024 / 2025.

Information Klasse 5 Schuljahr 24_25

Elternvertretung

Die Elternvertretung finden Sie in der Schulkonferenz:

VorsitzendeHerr KönigFrau Hank
GesamtelternvertretungHerr KönigFrau Züge
Schülervertretungstellv. Anne Boy
LehrervertretungFrau HeinrichFrau Koch
Schulträger (Vertreter der Stadt)Herr WittHerr Fischer

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz setzt sich wie folgt zusammen:

VorsitzendeHerr KönigFrau Hank
GesamtelternvertretungHerr KönigFrau Züge
Schülervertretungstellv. Anne Boy
LehrervertretungFrau HeinrichFrau Koch
Schulträger (Vertreter der Stadt)Herr WittHerr Fischer

Konfliktvermittler

Solltest du Probleme haben, schau bei der Schulsozialarbeit vorbei und erkundige dich nach unseren Konfliktvermittlern.

Fehltage

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit am Tage des Fernbleibens telefonisch unter 03836 / 202168 im Sekretariat der Schule. Der Klassenlehrer wird dann umgehend durch unsere Sekretärin darüber informiert. Legen Sie bitte spätestens am dritten Tag nach Wiedererscheinen Ihres Kindes in der Schule eine schriftliche Entschuldigung für das Fernbleiben mit den genauen Daten (von – bis), für die die Entschuldigung Gültigkeit hat, durch Ihr Kind beim Klassenlehrer vor. In besonderen Fällen können ärztliche und amtsärztliche Atteste gefordert werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Nichtbeachten dieser Bestimmungen nach dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerken müssen.

Beurlaubung

Bis zu 2 Tagen erfolgt die Beurlaubung des Schülers über den Klassenlehrer; bei mehr als 2 Tagen stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Schulleiter, um eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Schulbesuch zu erreichen. Laut Schulgesetz unseres Bundeslandes erfolgt eine Beurlaubung vom Unterricht direkt vor bzw. im Anschluss an Ferien nicht, in Ausnahmefällen kann aber eine Beurlaubung aus nachvollziehbaren Gründen nur vom Schulleiter ausgesprochen werden. In einem solchen Fall geben Sie den Antrag bitte mindestens 10 Tage vorher mit Angabe des Grundes in der Schulleitung ab. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt.

Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Das Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Seiten von  http://www.landesrecht-mv.de

Mitbestimmung an unserer Schule

Eltern können im Elternrat ihrer jeweiligen Klassen oder in der Gesamtelternvertretung und somit im Schulrat mitbestimmen an unserer Schule. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe und Mitgestaltung.

Schüler können sich zur Wahl als Klassensprecher stellen und so an der Gestaltung in der Klasse mitwirken. Außderem kann jeder erste Klassensprecher über den Schülerrat auf Schulebene Ideen einbringen und umsetzen!

Nachschreiben

Klassenarbeiten müssen nachgeschrieben werden, andere Leistungen können je nach Bedarf nachgeschrieben werden.

Das Nachschreiben findet am Donnerstag, in der 7. Stunde in Raum 214 statt.