Beurlaubung

Bis zu 2 Tagen erfolgt die Beurlaubung des Schülers über den Klassenlehrer; bei mehr als 2 Tagen stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Schulleiter, um eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Schulbesuch zu erreichen. Laut Schulgesetz unseres Bundeslandes erfolgt eine Beurlaubung vom Unterricht direkt vor bzw. im Anschluss an Ferien nicht, in Ausnahmefällen kann aber eine Beurlaubung aus nachvollziehbaren Gründen nur vom Schulleiter ausgesprochen werden. In einem solchen Fall geben Sie den Antrag bitte mindestens 10 Tage vorher mit Angabe des Grundes in der Schulleitung ab. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt.