Wenn Erziehungsberechtigte die Notfallbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung ausfüllen, einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber, sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Selbständige legen zur Unabkömmlichkeitserklärung eine entsprechende Eigenerklärung vor.
Dies bedeutet, dass jeweils zwei Formulare – die Selbsterklärung/Notfallbetreuung und die Unabkömmlichkeitserklärung – vorzulegen sind.
Die Formulare sind hier abzurufen oder auch online verfügbar unter:
Achtung neue Formulare!
- Selbsterklärung_Notfallbetreuung
- Unabkömmlichkeitsbescheinigung+Beschäftigte
- Unabkömmlichkeitsbescheinigung+Selbstständige
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung